Mit den vier neu geschaffenen Ämtern für regionale Landesentwicklung verstärkt die Landesregierung ihre Präsenz in der Fläche Niedersachsens. Am 1. Januar 2014 haben die neuen Bündelungsbehörden ihre Arbeit aufgenommen. In den Ämtern wurden wesentliche Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung und der Wirtschaftsförderung, insbesondere EU-Förderung, zusammengefasst, die bislang auf verschiedene andere Landeseinrichtungen verteilt waren.
Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch entsprechende Einrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern. Gleichzeitig sollen dem demografischen Wandel entgegen gewirkt und Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen geschaffen werden." Zuwendungsfähig sind u.a. Ausgaben beispielsweise für Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung der ländlichen Bevölkerung.
Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ist es Aufgabe der Kommunen, soziale, kulturelle, z.T. auch wirtschaftliche Dienstleistungen allen Bürger*innen im Sinne der sog. Grundversorgung zur Verfügung zu stellen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Staatlich geförderte Programme, die die baulichen, verkehrstechnischen und kulturellen Verhältnisse in Dörfern verbessern sollen. Ziele sind insbesondere die Verbesserung der dörflichen Siedlungs- und Infrastrukturen zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit einzelner Kommunen im ländlichen Raum. Durch die Inwertsetzung und Gestaltung der öffentlichen wie privaten Bausubstanz soll die Lebensqualität (Aufenthaltsqualität, Identifikationskraft des physischen Raumes) aufgewertet werden.
Der Strukturfonds EFRE soll zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beitragen und dabei unterstützen, Unterschiede zwischen ärmeren und reicheren Regionen innerhalb der EU auszugleichen.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist das zentrale Instrument zur Förderung der Entwicklung der ländlichen Räume in der Europäischen Union (EU) für die Jahre 2014 - 2020.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Der ESF macht Europa in Deutschland erlebbar.
Das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union wird unter der Bezeichnung "HORIZONT 2020" bzw. in der gebräuchlicheren englischen Variante "HORIZON 2020" Anfang 2014 starten und bis Ende 2020 europäische Forschungsprojekte fördern. Für die Laufzeit stehen rund 70 Milliarden Euro zur Verfügung.
Ein auf Bundesebene gefördertes Energiekonzept, das den Energieverbrauch und damit den Ausstoß von CO2 deutlich und nachhaltig senken soll. "Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten und eventuelle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die relevanten Akteursgruppen zu ermitteln und einzubinden.
Mit den Förderinstrumenten ILE werden Regionen im ländlichen Raum unterstützt, die unter aktiver Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Interessensgruppen Entwicklungskonzepte (ILEK) erstellen und diese mit einem Regionalmanagement umsetzen.
Ziel soll es sein, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern und ggf. zu steigern. Im Mittelpunkt dieser Konzepte stehen u.a. der demografische Wandel, der Klima- und Umweltschutz und die regionale Wirtschaftsentwicklung mit ihren umfangreichen Unterthemen.
EU-Konzept zur integrierten ländlichen Entwicklung (ILE), das darauf abzielt, den ländlichen Raum gleichzeitig als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum weiterzuentwickeln.
Unternehmen, die nicht mehr als 249 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweisen.
Ist Teil der Lenkungsgruppe und Hauptansprechpartner für das Regionalmanagement.
Besteht aus den Samtgemeindebürgermeistern der vier beteiligten Kommunen, dem ArL, dem Landkreis Rotenburg (Wümme), der kommunalen Geschäftsstelle und dem REM. Aufgaben sind insbesondere: Steuerung des Gesamtprozesses, Projektplanungen, Kooperationsabstimmungen.
Touristikverband Landkreis Rotenburg zwischen Heide und Nordsee e.V.
Dies sind monetäre, von den Ländern Niedersachsen und Bremen bereitgestellte und von der EU unterstützte Mittel zur Förderung von Projekten in den Bereichen Dorfentwicklungspläne, Regionalmanagement zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung der ländlichen Entwicklungsprozesse, Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Flächenmanagement Klima und Umwelt, Infrastrukturmaßnahmen, Basisdienstleistungen, ländlicher Tourismus sowie Kulturerbe.